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Hegering

Nach § 1 Bundesjagdgesetz ist mit dem Jagdrecht die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Nach § 8 Landesjagdgesetz NRW ist es insbesondere die Aufgabe von Hegegemeinschaften, die Abschusspläne der einzelnen Jagdbezirke aufeinander abzustimmen, gemeinsame Hegemaßnahmen durchzuführen und auf die Erfüllung der Abschusspläne hinzuwirken.

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Schloss Loburg

Vorstand des Hegerings
Karl-Hubertus Freiherr von Beverfoerde,
Ostbevern, Hegeringleiter
Georg Verenkotte, Ostbevern, stellvertretender Hegeringleiter
Alfons Jürgens, Ostbevern, Kassierer
Dietrich Schedensack, Ostbevern, Schriftführer

Obleute
Dietrich Schedensack,
Ostbevern, Öffentlichkeitsarbeit
Albert Niehoff, Ostbevern, Naturschutz
Monika von der Wense, Ostbevern, Hundewesen
Josef Niemann, Westbevern, Schießwesen

Ansprechpartner für junge Jägerinnen und Jäger im Hegering
Stephan Große Hokamp, Ostbevern

Aufnahmeantrag [PDF]