Gemäß § 30 Landesjagdgesetz NRW sind bei der Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild brauchbare Jagdhunde zu verwenden.
Das verpflichtet die Jäger zur Aus- und Fortbildung ihrer Jagdhunde. Durch entsprechende Prüfungen wird die Brauchbarkeit der Jagdhunde nachgewiesen.
Die Obfrau für das Hundewesen, Monika von der Wense, bietet dazu im Hegering Ostbevern Ausbildungsunterstützung an.
Monika von der Wense mit Birdie und Mücke
Erfolgreiche Nachsuche
Teckel bei der Wasserarbeit
Informationen über Teckel für den Jagdgebrauch (Zucht, Welpen, Prüfungen) sind unter www.teckelklub-ibbenbüren.de zu finden.
Der JGV Nordmünsterland e.V. richtet die Prüfungen des JGHV aus. Die Termine werden rechtzeitig im Jagdgebrauchshund und im Rheinisch-Westfälischen Jäger bekannt gegeben. Informationen sind unter www.jgvnordmuensterland.de zu finden.